Bitte beachtet, dass die nachfolgenden Informationen unverbindlich sind, keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen, keine Rechtsberatung ersetzen und der jeweils aktuellen Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg unterzuordnen sind.
Wir bitten zudem darum, die folgenden präventiven Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ernst zu nehmen und einzuhalten, denn wir wollen vermeiden, dass:
- in unserem Verein eine Infektion festgestellt wird oder eine Infektionskette startet,
- unsere Anlage behördlich geschlossen wird (hier sind mehrere Wochen bis Monate möglich),
- Tennis wieder aus dem Kreis der für das Startszenario bevorzugten Sportarten genommen wird und damit der Spielbetrieb in unserem Verein wieder zum Stillstand kommt.
AUFENTHALT AUF DER TENNISANLAGE
![]() | Das Betreten und Verlassen des Platzes soll möglichst auf direktem Weg erfolgen |
![]() | Ein Aufenthalt neben dem eigentlichen Spiel ist zu unterlassen! Die Vereinsgaststätte ist geschlossen. |
![]() | Umkleideräume und Duschen können nicht genutzt werden. |
![]() | Toilettengang ist erlaubt! |
![]() | Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist wo immer möglich einzuhalten! |
![]() | Es gelten die Hygienevorschriften des Robert- Koch- Instituts |
DAS EIGENTLICHE SPIEL
![]() | Nur Einzelspiele |
![]() | Keine Doppel- und Mixedspiele! (nur "Familiendoppel") |
![]() | Kein Shakehand! |
INNERE EINSTELLUNG =
KOMMEN -> ABSTAND WAHREN ->
TENNIS SPIELEN ->
GEHEN